Förderungen
Gebäudeprogramm: Wärmepumpe und Kantonshilfen
Wärmepumpe Förderung und Hüllensanierung: Gesuch einreichen, bevor jemand demontiert. Die Beiträge unterscheidet jeder Kanton. Hier der Ablauf, die Portale für Zürich, Basel, Bern, Genf und die Waadt — und was diese Seite nicht zusagt.
Gesuch vor Baubeginn — der gemeinsame Ablauf
Keine Schweiz-Pauschale Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein Rahmen, keine Preisliste. EnergieSchweiz schreibt: Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton. Wer eine Zahl aus einem anderen Kanton übernimmt, plant mit der falschen Richtlinie.
Die offizielle Reihenfolge auf dasgebaeudeprogramm.ch ist kurz: kantonale Energieberatung, Energieberatung oder GEAK Plus, Sanierungskonzept, Fördergesuch, erst dann sanieren, Abschluss einreichen, Beitrag nach Prüfung. Allgemeine Energiefragen beantwortet die Infoline von EnergieSchweiz unter 0848 444 444. Das ist eine Auskunft, keine Gesuchsbearbeitung.
Als Baubeginn gilt nicht «der Tag, an dem der Kran steht». Zürich definiert für die Luft-Wasser-Wärmepumpe die Installation als Baubeginn; bei Erd- oder Wasser-Wärmepumpen zählt in der Regel die Bohrung oder die nötige Konzession. Genf zählt auch vorbereitende Abbrüche, wenn sie zum geförderten Vorhaben gehören, und verlangt, dass das Gesuch mindestens 14 Tage vorher beim Amt eintrifft. Lesen Sie die Definition Ihres Kantons, nicht eine Forenzusammenfassung.
Diese Seite nimmt keine Gesuche entgegen, setzt keinen Betrieb auf eine Shortlist und verspricht keine Zusage. Nach der Einordnung öffnen Sie das Verzeichnis und rufen selbst an. Bandbreiten für die Investition stehen unter Kosten.
GEAK Plus ist Beratung, nicht das Massnahmengesuch
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus) beschreibt den Ist-Zustand und schlägt Verbesserungen vor. Viele Kantone knüpfen Hüllensanierungen oder höhere Beiträge an diesen Bericht. Ein Gesuch nur für den GEAK Plus gilt nur für den Ausweis. Für Heizungsersatz oder Dämmung muss vor Baubeginn ein eigenes Gesuch stehen — so steht es ausdrücklich im Leitfaden des Kantons Bern (März 2026) und sinngemäss in den anderen Programmen.
Basel-Stadt verlangt bei Förderbeiträgen über 10'000 Franken einen GEAK Plus oder eine Gebäudeanalyse nach Pflichtenheft des Bundesamts für Energie. Zürich präzisiert für 2026: Das Publikationsdatum des GEAK darf bei der Gesuchstellung nicht älter als ein Jahr sein. Wer den Ausweis «irgendwann mal» gemacht hat, prüft das Datum, bevor das Portal das Dossier zurückweist.
Der GEAK ersetzt keine Offerte. Er sagt, welche Bauteile schwach sind. Was das kostet, steht in der Offerte des Betriebs — und grob auf der Kostenseite.
Fünf Städte, fünf Portale
Dieselbe Idee, andere Login-Wege und andere Frankenbeträge.
Kanton Zürich — Förderprogramm 2026
Die Baudirektion veröffentlicht das Förderprogramm 2026 (Januar 2026). Gesuche laufen über das Online-Portal portal.dasgebaeudeprogramm.ch/zh. Nach der automatischen Eingangsbestätigung dürfen Sie mit dem Bau beginnen; die rechtsverbindliche Zu- oder Absage folgt innert vier Wochen nach vollständigen Unterlagen. Ab Zusicherung bleiben zwei Jahre für Umsetzung und Abschluss.
Gefördert wird der Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem bestehenden Gebäude, nicht der Ersatz einer alten Wärmepumpe und nicht der Neubau. Bis 15 kWth nennt die Broschüre 2026 für die Luft-Wasser-Wärmepumpe 2900 Franken, darüber 160 Franken je zusätzliches Kilowatt. Für Sole-Wasser und Wasser-Wasser bis 15 kWth stehen 6800 Franken, darüber 420 Franken je zusätzliches Kilowatt. Das sind die veröffentlichten Pauschalen des Kantons Zürich — keine Hochrechnung für die ganze Schweiz.
Als Baubeginn gilt die Installation der Luft-Wasser-Wärmepumpe. Wer die Anlage schon auf die Bodenplatte stellt und danach das Gesuch öffnet, fällt in der Regel aus. Die Anlage braucht eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung; weitere technische Grenzen (fossile Sekundärheizung, Leistungsschwellen) stehen in derselben Broschüre.
Für die Hülle gilt: Gesuch vor Baubeginn, vollständige Unterlagen. Eine Förderung nach Fertigstellung ist nicht möglich. Ausnahme laut Broschüre: Beratungsberichte können nachträglich beantragt werden.
Kanton Basel-Stadt — Verordnung statt Pauschaltabelle
Basel-Stadt legt Beiträge in der Verordnung zum Energiegesetz fest, nicht in einem losen Merkblatt. Die Broschüre 2026 verweist auf das Amt für Umwelt und Energie und das Portal portal.dasgebaeudeprogramm.ch/bs. Das Gesuch muss vor Beginn des Vorhabens stehen — Sanierung, Heizungsersatz, GEAK Plus oder Neubau.
Öffentlich festgehaltene Rahmenbedingungen 2026: Beiträge nur für Gebäude mit Baujahr vor 2000; der minimale Förderbeitrag beträgt 1000 Franken (mit genannten Ausnahmen); der Beitrag beträgt höchstens 40 Prozent der Investitionskosten; ab 10'000 Franken Beitrag sind GEAK Plus oder eine Gebäudeanalyse nach Pflichtenheft BFE Pflicht. Die Frankenbeträge je Massnahme stehen in Anhang 11 der Verordnung. Diese Seite kopiert sie nicht, weil eine veraltete Zeile teurer ist als ein Klick auf bs.ch/aue.
Wer in Basel-Landschaft wohnt, ist in einem anderen Kanton. Das Verzeichnis filtert nach der Stadt Basel, nicht nach jeder Gemeinde der Nordwestschweiz.
Kanton Bern — BE-Login und getrennte Gesuche
Der Leitfaden «Förderprogramm Kanton Bern — Erneuerbare Energie und Energieeffizienz» (März 2026) ist eindeutig: Gesuche um Staatsbeiträge sind vor Baubeginn oder vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. Der Weg führt über be.ch, Login mit AGOV, «Förderprogramm Energie», «Neu erfassen».
Finanzierung: kantonale Mittel plus Globalbeiträge aus der CO2-Abgabe. Eine gleichzeitige Gesucheingabe bei anderen Programmen mit denselben CO2-Mitteln (der Leitfaden nennt Beispiele wie myclimate, KliK, Renera) ist unzulässig. Wer von der CO2-Abgabe befreit ist, hat in diesem Programm kein Anrecht. Gebäude im Eigentum von Bund oder Kanton werden nicht gefördert.
Ein GEAK-Plus-Gesuch deckt nur den Ausweis. Heizungsersatz und Hüllensanierung brauchen je ein eigenes Gesuch vor Baubeginn. Für die Gebäudesanierung (Klassenaufstieg) sind nur Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000 zugelassen. Beitragszusicherungen für Sanierungen sind im Leitfaden mit vier Jahren Gültigkeit beschrieben; andere Massnahmen haben kürzere Fristen. Lesen Sie die Seite, die zu Ihrer Massnahme gehört.
Kanton Genf — OCEN, GEnergie und 14 Tage Vorlauf
Das Amt für Energie (OCEN) führt die Gebäudesubventionen. Beträge und Bedingungen stehen im Barème und im interaktiven Assistenten GEnergie, nicht als mündliche Zusage eines Installateurs. Stand der Kantonsseite: 27. Januar 2026.
Massnahmen M-01 bis M-18 sowie bestimmte Impulsprogramme laufen über die Bundesplattform des Programme bâtiments. Kantonale Massnahmen MI laufen über die e-démarches des Kantons. SIG-éco21 hat eigene Bedingungen im selben Barème. Nach der Online-Eingabe erhalten Sie eine Dossiernummer; das OCEN entscheidet über Zu- oder Absage.
Die Kantonsseite verlangt: Das Gesuch muss mindestens 14 Tage vor Beginn der förderrelevanten Arbeiten beim OCEN eintreffen. Als Beginn gelten unter anderem Arbeiten an der Hülle und vorbereitende Abbrüche, wenn sie zum Vorhaben gehören. Wer am Montag demontiert und am Dienstag hochlädt, erfüllt die Frist nicht.
Für Wärmepumpen nennt das GEnergie-Barème 2026 unter anderem einen Ansatz von 3000 Franken plus einen Betrag je Kilowatt für Luft-Wasser-Anlagen bis 70 kW — plus technische Auflagen (Ersatz von Öl, Gas oder fester Elektroheizung; PAC-System-Modul unter 15 kW, zertifiziert durch den GSP). Das ist der Kanton Genf, nicht Lausanne und nicht Zürich. Prüfen Sie die aktuelle Zeile im Barème, bevor Sie die Investition gegen den Beitrag rechnen.
Kanton Waadt — Programme Bâtiments 2026
Die Direction de l’énergie veröffentlicht das Programme Bâtiments 2026 auf vd.ch. Die Erfassung nach den Bedingungen 2026 ist laut Kanton ab 12. Januar 2026 auf leprogrammebatiments.ch möglich. Auskunft: 021 316 95 50, Avenue de Valmont 30b, 1014 Lausanne.
Das Programm fördert Dämmung, erneuerbare Wärme und den Ersatz fossiler oder elektrischer Hauptheizungen. Die Massnahmen sind nummeriert (M-05 Luft-Wasser-Wärmepumpe, M-06 Sole/Wasser, M-07 Fernwärme, Holzheizungen, Solarthermie und weitere). Die Frankenbeträge stehen in der PDF-Broschüre «Montants et conditions». Diese Seite wiederholt sie nicht zeilenweise — die Broschüre ändert, eine kopierte Tabelle auf einem Verzeichnis nicht schnell genug.
Lausanne liegt in der Waadt. Genf ist ein anderer Kanton mit anderem Barème. Wer Offerten aus beiden Städten vergleicht, vergleicht nicht denselben Beitrag.
Wer darf die Arbeit ausführen?
Diese Seite vergibt kein Gütesiegel und vermittelt keinen Auftrag. Kantone verlangen für bestimmte Beiträge Nachweise: Leistungsgarantie von EnergieSchweiz, PAC-System-Modul, FWS-Label, Strom- und Wärmemessung, Installationsbewilligung nach NIV. Wo ein öffentlicher Nachweis auf dem Eintrag steht, zeigen wir ihn. Wo keiner steht, erfinden wir keinen.
Für die Hülle braucht es oft Dach, Fassade und Fenster in einer abgestimmten Reihenfolge — sonst fällt der GEAK-Klassenaufstieg aus oder der Kanton kürzt. Für die Heizung braucht es einen Betrieb, der Offerte, Messkonzept und Abschlussdossier liefern kann, nicht nur den Gerätetausch.
Öffnen Sie das Verzeichnis mit dem passenden Gewerbe. Sie rufen die veröffentlichte Nummer selbst an. Wir leiten keine Anfrage weiter.
Quellen, die Sie selbst öffnen können
- Das Gebäudeprogramm — Ablauf, kantonale Beratung, Infoline 0848 444 444.
- Kanton Zürich, Energieförderung — Förderprogramm 2026, Luft-Wasser bis 15 kWth: 2900 Franken.
- Gesuchsportal Zürich
- Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt — Verordnung und Broschüre 2026.
- Kanton Bern, Energie — Leitfaden März 2026, Gesuch vor Durchführung.
- ge.ch, Subvention énergie — OCEN, 14 Tage Vorlauf, GEnergie.
- État de Vaud, Programme bâtiments — Bedingungen 2026, Portal leprogrammebatiments.ch.
Fragen zur Förderung
Wann muss ich das Fördergesuch einreichen?
Vor Baubeginn. Das Gebäudeprogramm und die fünf hier genannten Kantone werten eine nachträgliche Anmeldung in der Regel nicht. In Zürich gilt bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe die Installation als Baubeginn; in Genf muss das Gesuch mindestens 14 Tage vor den förderrelevanten Arbeiten beim OCEN eintreffen.
Gibt es einen einheitlichen Schweiz-Beitrag für die Wärmepumpe?
Nein. Bund und Kantone finanzieren das Gebäudeprogramm gemeinsam, die Beiträge setzt jeder Kanton. Zürich veröffentlicht für 2026 zum Beispiel 2900 Franken für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kWth. Andere Kantone rechnen anders.
Wer führt die Arbeit aus?
Diese Seite zertifiziert niemanden. Wo ein Kanton ein Gütesiegel, ein PAC-System-Modul oder eine Leistungsgarantie verlangt, steht das in der Richtlinie. Das Verzeichnis zeigt Betriebe mit Telefonnummer — Sie rufen selbst an.
Brauche ich einen GEAK Plus?
Oft ja, sobald die Hülle saniert wird oder der Beitrag eine Schwelle überschreitet. Basel-Stadt verlangt ab 10'000 Franken Beitrag einen GEAK Plus oder eine Gebäudeanalyse nach Pflichtenheft BFE. Ein GEAK-Gesuch ersetzt nicht das Gesuch für den Heizungsersatz.
Vermittelt diese Seite das Gesuch?
Nein. Sie reichen über das kantonale Portal ein. Wir leiten keine Unterlagen weiter und versprechen keine Zusage.
Wo finde ich den richtigen Betrieb nach der Richtlinie?
Im Verzeichnis nach Stadt und Gewerbe filtern, dann die veröffentlichte Nummer anrufen. Kostenbänder stehen auf der Kostenseite, nicht in der Förderzusage.